Krachmachende Feuerwehr warum??

Blaulicht

Alarmsignale sind Pflicht.

Sie woh­nen bei ei­nem Feu­er­wehr­haus oder an ei­ner Haupt­stra­ße. Nachts um 3 Uhr fährt mit lau­tem Si­gnal die Feu­er­wehr an ih­rem Haus vor­bei.
Sie wer­den wach. Was den­ken Sie?

Hof­fent­lich kön­nen die Feu­er­wehr­leu­te noch recht­zei­tig hel­fen.

Die wer­den doch nicht zu uns kom­men?

Sind al­le un­se­re Kin­der zu Hau­se?

Müs­sen die so ei­nen Krach ma­chen und mich in mei­ner Nacht­ru­he stö­ren?!

Wird die Feu­er­wehr alar­miert, zählt je­de Se­kun­de. Mi­nu­ten ent­schei­den oft­mals über Le­ben und Tod, über klei­nes Feu­er oder Groß­brand mit rie­si­gem Sach­scha­den. Des­halb hat die Feu­er­wehr die Pflicht im Scha­dens­fall mög­lichst schnell an der Ein­satz­stel­le zu sein. Und da­bei hilft ihr das sog. We­ge­recht nach § 38 Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung. Die­ses kann aber nur mit Blau­licht und Mar­tinhorn ein­ge­for­dert wer­den. Das be­deu­tet „al­le üb­ri­gen Ver­kehrs­teil­neh­mer ha­ben so­fort freie Bahn zu schaf­fen.“ Das Blau­licht al­lein ist hier­für un­zu­läs­sig.

Stel­len sie sich vor, dass die­se „krach­ma­chen­den“ Feu­er­wehr­leu­te

vor 3 Mi­nu­ten noch selbst in ih­ren Bet­ten wa­ren.

ab 6 Uhr auch wie­der zur Ar­beit müs­sen.

die nächs­ten 2 oder 3 Stun­den nicht mehr schla­fen wer­den (was oft auch ih­re Fa­mi­li­en be­trifft)

Ih­re Feu­er­wehr – Tag und Nacht für Sie ein­satz­be­reit –

dankt Ih­nen für Ihr Ver­ständ­nis.