Info zum Thema: "Neues Feuerwehrgerätehaus"
Neubau eines zentralen Feuerwehrgerätehauses
Vorstellung der Erschließungsplanung und einstimmiger Beschluss zur Ausschreibung der erforderlichen Erschließungsarbeiten
Dipl. Ing. Markus Hilpert vom Planungsbüro Kaiser, Waldshut-Tiengen und Feuerwehrkommandant Andreas Denoke informierten im Rahmen der Sitzung detailliert über den Verlauf der Erschließungsplanung das neue Feuerwehrgerätehaus betreffend. Mit dem Abschluss des dazugehörigen Bebauungsplanverfahrens ist auch eine Umsetzung der vorgesehenen B314-Zufahrt möglich. Die Arbeiten hierfür sollen deshalb nun entsprechend ausgeschrieben werden, um zum frühestmöglichen Zeitpunkt (d.h. Abschluss des Bebauungsplanverfahrens und Eintritt des Baurechts) mit den Bauarbeiten zur Bundesstraßenabfahrt beginnen zu können. Da für die äußeren Erschließungsarbeiten Trinkwasser, Kanalisation, Kabel etc.) die Lauchringer Straße im Bereich vom Ortsende Horheim bis zum geplanten neuen Gerätehaus-Standort für den Straßenverkehr voll gesperrt werden muss, die Lauchringer Straße jedoch die einzige Zufahrtsmöglichkeit von Süden her für die dortigen Anwesen ist, muss zugewartet werden, bis die dortige Zufahrtsmöglichkeit mit der Fertigstellung der B 314-Abbiegespur gegeben ist.
Damit verschiebt sich der ursprüngliche Zeitplan leider nach hinten, sodass man derzeit mit einem Beginn der Hochbaumaßnahme für August 2027 rechnet bzw. mit einer kompletten Fertigstellung der Außenanlagen (als Teil der inneren Erschließung) für April 2029. Da jedoch alle bereits vorhandenen Feuerwehrgerätehäuser insoweit intakt sind, ist der zeitliche Verzug zumindest aus feuerwehrtechnischer Sicht verkraftbar.
Die grobe Kostenschätzung geht derzeit von folgender Kostensituation aus:
Anschluss B314 ca. 303.000,- € (brutto) Äußere Erschließung ca. 1.485.000,- € (brutto) Innere Erschließung ca. 1.279.000,- € (brutto)
Im Hinblick auf die Erschließungskostensituation wurde ein weiterer Antrag auf Ausgleichstock in Höhe von 1 Mio € beim Regierungspräsidium Freiburg gestellt, über den allerdings noch nicht entschieden wurde
Für den Anschluss der dort bereits bestehenden Wohngebäude an die Kanalisation (bislang Grubenentwässerung) wird ein Zuschuss aus der Förderung „Unterstützung von Abwasseranlagen im ländlichen Raum“ mit gesamthaft 72.000, - € beantragt.
Quelle: Amtsblatt der Gemeinde Wutöschingen, Ausgabe 11/ 2026